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Vereinbarung Tennistraining

Vereinbarung Tennistraining

 

 

Vereinbarung zum Tennistraining zwischen dem Verein, den Trainer*innen und den Trainingsteilnehmer*innen.

 

Vereinbarungen:

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen zum Tennistraining mit den Trainer*innen. Die Anmeldung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb bezieht sich auf das Training von Oktober bis Mai (Wintertraining) und von April bis Juli (Sommertraining). Die Vereinbarung mit den Trainer*innen kommt durch die mündliche oder schriftliche Anmeldung durch die Teilnehmer*innen oder die Erziehungsberechtigte(n) zustande. Änderungen und Zusätze sind nur gültig, wenn sie durch die Trainer*innen bestätigt werden. Die Trainer*innen sind in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei. Beim Zustandekommen einer Trainingsvereinbarung sind diese Ausführungen verbindlich. Die Trainer*innen bemühen sich bei der zeitlichen Planung des Trainings den Wünschen der Teilnehmer*innen gerecht zu.

 

Training:

Die Trainer*innen bieten Gruppentraining, Mannschaftstraining sowie Einzeltraining an. Das Gruppentraining wird mit einer Gruppenstärke von 3 bis 10 Teilnehmer*innen gestaltet. Jede*r Teilnehmer*in wird je nach Leistungsniveau und Alter einer entsprechenden Gruppe zugeteilt. Änderungen in den Gruppenzusammensetzungen können jederzeit durch die Trainer*innen vorgenommen werden.

Aus didaktischen Gründen können die Gruppenstärken in folgenden Bereichen bis zu 25 Teilnehmer groß sein: Bewegungslandschaft (2,5 bis 6 Jahre); Kindergartentennis oder/und Schultennis.

 

Zeitraum:

In folgenden Zeiträumen findet in der Regel, außer nach vorheriger Information durch die Trainer*innen, kein Training statt: Gesetzliche Feiertage in Württemberg, sowie in den Weihnachtsferien, Osterferien, Herbstferien und Winterferien. Die Vereinbarung gilt jeweils für die Wintersaison jeweils vom 01. Oktober bis 30. April des folgenden Jahres und der Sommersaison vom 01. Apr. bis 31. Jul. Auf Wunsch kann das Sommertraining bis 30. Sep. verlängert werden.

 

Die Trainingsanzahl im Wintertraining beträgt bei wöchentlichem Training bis zu 30 Trainingstage. Die Spielzeit einer Unterrichtstunde beträgt 55 Minuten (Plus 5 Minuten für Bälle einsammeln und den Platz abziehen/spielbereit machen). Die Preise für das Training sind von der Qualifikation der Trainer*innen und den individuellen Vereinbarungen mit den Trainer*innen abhängig (siehe Preisliste unten). Der monatliche Preis beinhaltet Trainerhonorar und Nutzung des Trainingsmaterials zuzüglich Platzmiete und Lichtgeld. Die Beitragszahlung erfolgt entweder per Rechnungsstellung und Abbuchung an/durch den Verein oder durch monatliche Barzahlung an den/die Trainer*in. Die Trainer*innen können eigenständig mit den Teilnehmer*innen abrechnen (außer in Vertretungsstunden).

 

Ausgefallene Stunden:

Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit und/oder Verletzung) können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Einzeltrainingstermine können bis spätestens 48 Stunden vor dem Trainingstermin kostenfrei abgesagt werden. Teilnehmer*innen, die aufgrund von Verletzungen oder Krankheit in der laufenden Saison nicht mehr am Training teilnehmen können, erhalten keine Beitragsrückerstattung. Es besteht auch kein Anspruch gegenüber den Trainer*innen, dass Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Von den Trainer*innen abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt oder nicht berechnet.

 

Aufsicht bei Kindern:

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen ihre Kinder pünktlich zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder abzuholen. Die Kinder müssen von Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten darüber informiert werden, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des/der Trainers*in Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

 

Kündigung/Beitragszahlung:

Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung sind die kompletten Beiträge für die Wintersaison/Sommersaison fällig. Bis Mitte September ist vor der Wintersaison noch eine kostenlose Rücknahme der Anmeldung möglich. Bis Mitte April ist die kostenlose Rücknahme der Anmeldung für das Sommertraining möglich. Das Training deckt sich zeitlich mit der Dauer der Wintersaison und der Sommersaison (Außer auf Wunsch bis Ende September). Der Trainingsvereinbarung kann jeweils nur zum Ende der Wintersaison/Sommersaison widersprochen werden.

 

Haftung:

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer*innen übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor, z.B. bei Vorsatz. Die Trainer*innen übernehmen keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Entdeckung des Schadens. Innerhalb von 7 Tagen, ab Schadenskenntnis, ist der Schadenstag, der Schadenshergang und der voraussichtliche Schaden dem Trainer durch den Geschädigten mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist sind die Trainer*innen nicht mehr verpflichtet für einen Schaden aufzukommen.

 

Datenschutz:

Die persönlichen Daten werden bei dem Verein und den Trainer*innen zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung der Trainingsvereinbarung sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren. Danach werden persönliche Daten gelöscht, es sei denn, sie haben ausdrücklich in die weitere Verwendung eingewilligt. Sie haben Anspruch auf kostenlose Auskunft über Ihren Datenbestand. Diesen Anspruch können Sie schriftlich oder in elektronischer Form geltend machen.

 

 

Salzstetten, 01.01.2021

 

 

Preisvorschläge:

Training bei einem/r Tennisassistenten*in: 15EUR pro Stunde

Training bei einem/r C-Trainer*in Breitensport (BS): 25EUR pro Stunde

Training bei einem/r C-Trainer*in Leistungssport (LS): 30EUR pro Stunde

Training bei einem/r B-Trainer*in Breitensport (BS): 35EUR pro Stunde

Training bei einem/r B-Trainer*in Leistungssport (LS): 40EUR pro Stunde

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